Steuern sparen

12. Januar 2012 – 19:16

Steuern sparen im neuen JahrDas Neue Jahr ist bereits in vollem Gange, viele haben sich vorgenommen, etwas mehr Geld beiseite zu legen. Eine Möglichkeit ist dabei das Steuern sparen. Hier gibt es die fünf wichtigsten Tipps & Tricks, um den Geldbeutel dieses Jahr zu entlasten.

1) Miete: Lässt der Mieter seine Wohnung von einem Handwerker auf eigene Kosten renovieren, können 20% davon vom Finanzamt erstattet werden. Dazu gehören z.B. Malerarbeiten (Tapezieren, Streichen, Ausbesserung von Deckenrissen) oder Reinigung von Teppich- oder Parkettböden. Außerdem erstattungsfähig sind kleine Reparaturarbeiten an Heizung, zu denen der Mieter verpflichtet werden kann. Wichtig: Barzahlungen an den Handwerker werden – selbst mit Rechnung – nicht akzeptiert. Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Handwerkers überwiesen worden sein.
2) Werbungskosten: Kosten für die Erstausbildung können als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Das gleich gilt für ein berufsbegleitendes Studium oder eine Promotion, jedoch nur, wenn hier eine berufliche Veranlassung vorliegt. Das heißt es muss deutlich gemacht werden, dass das begleitende Studium bzw. die Promotion für das berufliche Vorankommen wichtig oder sogar unabdingbar ist. Oft diskutiert wird auch die steuerliche Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers. Steuerlich absetzbar ist dies nur, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass das Zimmer nicht privat mitbenutzt wird.
3) Außergewöhnliche Belastungen: Gerichts- und Anwaltskosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn sich der Prozess auf Aspekte bezogen hat, die für den Steuerzahler von grundlegender Bedeutung war. Dazu gehören Strafprozesse, Prozesse zu Arztkosten und Schmerzensgeld oder Scheidungsprozesse.
4) Lohn und Gehalt: Den Kauf einer Bahncard kann sich der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ersetzen lassen. Voraussetzung für Abgabefreiheit ist hier, dass die Bahncard für Dienstreisen genutzt wird und die Fahrtkosten durch die Bahncard vermindert werden. Dann darf die Bahncard übrigens auch für private Reisen genutzt werden.
5) Gebäudesanierung: Wer sein Haus in diesem Jahr beginnt, energiesparend zu sanieren, kann dies als Sonderausgaben verbuchen und sich auf eine 10%-ige Abschreibung freuen (über 10 Jahre).

Bild: © M&S Fotodesign – Fotolia.com

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